Anleitung: Datumsrechner
- Wählen Sie oben Zeitraum zwischen zwei Daten oder Datum plus/minus Tage.
- Für den Zeitraum wählen Sie Start- und Enddatum. Angezeigt werden die Gesamtzahl der Tage, Wochen und Tage, Monate und Tage sowie die Anzahl der Werktage und Wochenendtage.
- Wenn wie bei Urlaub oder einer Vertragslaufzeit sowohl der erste als auch der letzte Tag zählen, aktivieren Sie Enddatum mitzählen.
- Für die Datumsberechnung geben Sie Ausgangsdatum, Anzahl und Einheit (Tage, Wochen, Monate, Jahre) ein und erhalten das Ergebnisdatum mit Wochentag. Über die Schnellauswahl sehen Sie sofort, welches Datum in 90 Tagen oder 6 Monaten ist.
Tage zwischen zwei Daten: Enddatum mitzählen oder nicht?
Die Anzahl der Tage zwischen zwei Daten wird als Enddatum − Startdatum berechnet. Vom 1. März bis zum 10. März sind es demnach 9 Tage. Das bedeutet: „9 Tage nach dem 1. März ist der 10. März.“
Werden dagegen wie bei Urlaubstagen, Hotelaufenthalten oder Vertragslaufzeiten der erste und der letzte Tag mitgezählt, kommt 1 hinzu. Ein Urlaub vom 1. bis 10. März dauert also 10 Tage. Schalten Sie „Enddatum mitzählen“ je nach Situation ein oder aus.
| Situation | Enddatum mitzählen | Beispiel: 01.03. – 10.03. |
|---|---|---|
| Wie viele Tage vergangen sind, verbleibende Tage | Nein | 9 Tage |
| Urlaubs-, Dienstreise- und Reisetage | Ja | 10 Tage |
| Beschäftigungsdauer, Vertragslaufzeit | Ja (meistens) | 10 Tage |
Datum in X Monaten berechnen und Monatsende
Bei Berechnungen in Monaten ist Vorsicht geboten, weil Monate unterschiedlich lang sind. Dieser Rechner addiert Monate zum gleichen Kalendertag. Gibt es diesen Tag im Zielmonat nicht, wird auf den letzten Tag dieses Monats gesetzt.
- 31.01.2026 + 1 Monat → 28.02.2026
- 31.03.2026 + 1 Monat → 30.04.2026
- 29.02.2024 + 1 Jahr → 28.02.2025
Auch „in 90 Tagen“ und „in 3 Monaten“ sind nicht dasselbe. Ab dem 1. Januar ergibt beides in einem Gemeinjahr den 1. April. Ab dem 1. März liegt das Datum in 90 Tagen jedoch auf dem 30. Mai, in 3 Monaten dagegen auf dem 1. Juni. Prüfen Sie daher, ob eine Frist in Tagen oder in Monaten angegeben ist.
Bei gesetzlichen Fristen gelten zudem eigene Regeln. In Deutschland legen etwa §§ 187 und 188 BGB fest, wann eine Frist beginnt und endet. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich häufig auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Regelungen. Bei rechtlich wichtigen Fristen sollten Sie deshalb die jeweils geltenden Vorschriften prüfen.
Werktage berechnen und Feiertage
Als Werktage zählt der Rechner alle Tage im Zeitraum außer Samstag und Sonntag, also Montag bis Freitag. Da jede volle Woche 5 solcher Tage enthält, wird die Zahl der vollen Wochen mit 5 multipliziert und die Werktage aus den übrigen Tagen werden hinzugezählt.
Beachten Sie, dass im deutschen Recht der Begriff Werktag oft auch den Samstag umfasst (z. B. beim gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz), während mit Arbeitstagen meist Montag bis Freitag gemeint sind. Der Rechner zeigt die Tage von Montag bis Freitag an.
Feiertage werden nicht abgezogen. Bewegliche Feiertage wie Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag sowie feste Feiertage wie der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der österreichische Nationalfeiertag (26. Oktober) oder der Schweizer Bundesfeiertag (1. August) müssen Sie selbst abziehen. Da viele Feiertage je nach Bundesland oder Kanton unterschiedlich sind, gilt das besonders bei Fristen in Arbeitstagen, zum Beispiel „Bearbeitung innerhalb von 14 Arbeitstagen“.